Hallo,
wie von oldman schon angedeutet, leben wir in "D" und da gibts für alles Vorschriften.
Ob die Errichtung dort möglich ist hängt von vielen Faktoren ab - zB. Landschaftschutz,
Wasserschutzgebiet ...... Üblicherweise ist bei Errichtung einer Hütte bis 6 cbm umbauten Raum keine Genehmigung erforderlich (!)
Wohnwagen wird wenn er fest abgestellt ist rein rechtlich wie ein Gebäude behandelt und man bräuchte sogar eine BAUGENEHMIGUNG !!!!!!! auch im Eigenen Garten, doch wo kein Kläger da auch kein Richter.
Ich würde ganz Vorsichtig bei der zuständigen Behörde, Bürgermeister, Förster nach einem Geräteschuppen anfragen, die sagen dann schon was erlaubt ist.
Gruß Roland |